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Dachwerker Hamburg
André Schuemann
Tonndorfer Hauptstrasse 89c
22045 Hamburg

Kontakt:
Telefon: +49 40 380 196 70
E-Mail: a.schuemann@dachwerker-hh.de

 

Verantwortlicher gemäß § 10 Absatz 3 MDStV: André Schümann (Anschrift wie oben)

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Dachwerker-HH

§1 Allgemeines und Geltungsbereich
1. Die Firma Dachwerker-HH (im weiteren DWH genannt) erbringt alle Leistungen auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie gelten für alle Rechts- und Geschäftsbeziehungen mit ihren Kunden, soweit schriftlich nichts anderes vereinbart ist.
2. Diese Bedingungen unterscheiden
a) Unternehmer (§ 14 BGB), sonstige juristische Personen des privaten und des öffentlichen Rechts („Geschäftskunden”) und
b) sonstige Kunden („Verbraucher”)
Im Übrigen gelten die Bedingungen für alle Kunden („Kunden”).
3. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle zukünftigen Rechtsgeschäfte und Geschäftsbeziehungen mit demselben Geschäftskunden auch ohne erneute Einbeziehung als vereinbart.
4. Der Einbeziehung von abweichenden Bedingungen des Kunden wird ausdrücklich widersprochen.
5. Soweit unsere Geschäftsbedingungen keine wirksamen Regelungen enthalten, sind ausschließlich die gesetzlichen Bestimmungen anwendbar. Das gilt auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Bedingungen abweichender Bedingungen des Kunden vorbehaltlos Lieferungen an diesen ausfuhren. Hierin liegt kein Anerkenntnis dieser Bedingungen.

 

§ 2 Angebot und Vertragsschluss
1. Unsere Angebote sowie damit verbundene Unterlagen und Informationen sind unverbindlich und freibleibend. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe, Material und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des technischen Fortschritts und des Zumutbaren vorbehalten.
2. Mit der Bestellung erklärt der Käufer verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen.
3. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen Selbstbelieferung
durch unsere Zulieferer. Findet eine Selbstbelieferung nicht statt, gilt der Vertrag als nicht geschlossen. Das Beschaffungsrisiko wird von uns nicht übernommen. Der Käufer wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert, die Gegenleistung erstattet.
4. An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.
5. Offensichtliche Irrtümer, Schreib- und Druck- und Rechenfehler, welche uns bei der Erstellung eines Angebotes oder einer Auftragsbestätigung unterlaufen, sind für uns nicht verbindlich.

 

§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise „frei Baustelle“, ausschließlich Verpackung; diese wird gesondert in Rechnung gestellt. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
2. Lieferungen und Leistungen erfolgen grundsätzlich nach folgenden Zahlungsbedingungen:
• Lieferung von Materialien inkl. Montageleistung: 100% bei Fertigstellung. – Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung – Rechnungsbeträge müssen spätestens 6 Tage nach Zugang der Rechnung auf einem auf der Rechnung angegebenem Konto gutgeschrieben sein, sofern nichts anderes auf der Rechnung vermerkt ist. Nach erfolglosem Ablauf dieser Frist tritt ohne weitere Mahnung Verzug (§ 286 II Nr.2 BGB) ein. – Erfolgt die Zahlung nicht innerhalb des Zahlungsziels, so ist die Firma DWH berechtigt, Verzugszinsen in der gesetzlich vorgesehenen Hohe zu berechnen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
3. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind.
4. Der Käufer ist zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

 

§ 4 Lieferungen und Leistungen (Installationen)

1. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus. Liefertermine sind unverbindlich, es sei denn, wir haben sie ausdrücklich als „verbindlicher Liefertermin“ bestätigt. Die Einhaltung verbindlicher Liefertermine steht unter dem Vorbehalt rechtzeitiger
Selbstbelieferung durch unseren Zulieferer (Siehe auch § 2 Ziffer 3.). – Höhere Gewalt und Ereignisse, die uns ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern (z. B. Streik, Aussperrung, Betriebsstörungen, Witterungseinflusse oder Verkehrsstörungen, Verzögerung in der Belieferung mit Modulen, Wechselrichter oder anderen Montagematerialien, Krieg oder hoheitliche Anordnungen), die Leistung zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu erbringen, berechtigen uns, die Lieferung oder Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Führen entsprechende Störungen zu einem Leistungsaufschub von mehr als zwei Monaten, kann der Vertragspartner vom Vertrag zurücktreten. Andere Rucktrittsrechte bleiben davon unberührt. – Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern ein Liefer- oder Leistungsverzug auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht. Daneben ist die Schadenersatzhaftung auf einen vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. – Wird die Firma DWH durch einen Zulieferanten nicht oder mit anderer Ware als für diesen Auftrag bestellt beliefert, so kann die DWH von dem Vertragspartner die Änderung des Auftrages verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Einigung, so kann jeder für sich vom Vertrag zurücktreten. Kommt es zur Auflösung oder Änderung des Vertrages, so hat der Käufer nicht das Recht andere Forderungen gegen DWH geltend zu machen.
2. Voraussetzung der Einhaltung der Lieferzeit ist weiterhin die rechtzeitige Erfüllung der vom Käufer übernommenen Vertragspflichten, insbesondere die Leistung der vereinbarten Zahlungen und gegebenenfalls die Stellung der vereinbarten Sicherheiten. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
3. Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
4. Sofern die Voraussetzungen von Abs. 3. vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
5. Wird bei einem verbindlichen Liefertermin die Lieferung durch unser Verschulden verspätet ausgeführt und erleidet der Käufer hierdurch einen Verspätungsschaden, kann er frühestens für die Zeit nach Ablauf der von ihm zu setzenden Nachfrist von mindestens drei Wochen eine Verzugsentschädigung in Höhe des von ihm nachzuweisenden, im Zeitpunkt des Vertragschlusses voraussehbaren Schadens verlangen, maximal jedoch für jede volle Woche nach Ablauf der Nachfrist 0,5 %, jedoch höchstens 5 % des Kaufpreises desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Verspätung nicht in Gebrauch genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt beim Vorliegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz nur insoweit, als dass sie sich auf atypische und nicht vorhersehbare Schäden bezieht.

 

§ 5 Gewährleistung
1. Bei Geschäftskunden setzen Mangelanspruche voraus, dass der Kunde seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
2. Der Kunde hat die Ware und ihre Verpackung unverzüglich bei der Anlieferung zu untersuchen. Er hat alle offensichtlichen Mangel gleich welcher Art binnen 5 Werktagen nach Lieferung, in jedem Fall aber vor Weiterveräußerung, Verbrauch, Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung schriftlich anzuzeigen. Nicht offensichtliche Mängel sind von Kunden unverzüglich nach deren Entdeckung, spätestens jedoch vor Ablauf eines Jahres ab Anlieferung schriftlich zu rügen. Bei nicht form- und/oder fristgerechter Rüge gilt die Ware als genehmigt.
3. Der Verkauf von gebrauchten Sachen erfolgt unter Ausschluss jeglicher Sachmangelhaftung.
4. Die Haftung für Mangel entfallt gegenüber Unternehmern, wenn der Kunde oder die zur Abnahme berechtigte Person die Ware mit anderen Waren vermengt oder verändert oder vermengen oder verändern lasst, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die Vermengung oder Veränderung den Mangel nicht herbeigeführt hat.
5. Bei fristgerechter, berechtigter Mangelrüge kann der Kunde zunächst Nacherfüllung verlangen, d.h. Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Wir haben das Wahlrecht zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Ist der Kunde Unternehmer, leistet die DWH Nacherfüllung nur in Form der Lieferung einer mangelfreien Sache. Schlagt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder vom Vertrag zurücktreten (Rücktritt). Die Nachbesserung ist fehlgeschlagen, wenn und soweit eine uns zur Nacherfüllung gesetzte jedoch angemessene Frist ergebnislos verstrichen ist. Tritt der Kunde nach fehlgeschlagener Nacherfüllung vom Vertrag zurück oder erklärt er die Minderung, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Die Voraussetzungen für die Ausübung des Rucktrittsrechts bestimmen sich nach § 323 BGB.

 

§ 6 Haftung
1. Außerhalb zwingender gesetzlicher Vorgaben (zum Beispiel unbeschränkte Haftung für Personenschaden, Produkthaftung) haftet Dachwerker-HH, ihre Mitarbeiter und in die Vertragsabwicklung einbezogene Dritte (§ 3 Nr. 5) nur im Rahmen dieser Bedingungen.
2. Dachwerker-HH haftet, soweit Schaden nicht auf der Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht („Kardinalpflicht”) beruht, nur für grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzungen.
3. Soweit die zurechenbare Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht auf einfacher Fahrlässigkeit beruht, haftet die Firma Dachwerker-HH auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden.
4. Eine Haftung ist ausgeschlossen, soweit der Kunde, zum Beispiel durch Verletzung einer seiner vertraglichen Mitwirkungspflichten oder Obliegenheiten, den Schaden mit verursacht hat. Im Zweifel hat der Kunde einen entsprechenden Nachweis über die Erfüllung dieser Pflichten zu erbringen.
5. Eine Haftung ist ausgeschlossen, soweit der entstandene Schaden versicherbar und im Verkehrskreis des Kunden üblicherweise durch den Kunden versichert wird.
6. Eine Haftung ist ferner ausgeschlossen, soweit Schaden aus Störungen und Ausfällen entstanden sind, die außerhalb des Verantwortungsbereiches von Dachwerker-HH liegt. Dies gilt insbesondere für Schäden, die auf Fehler und Mangel an Produkten Dritter, welche von Dachwerker-HH im Rahmen ihrer Leistungen bereitgestellt werden, zurückzuführen sind, es sei denn, der Fehler oder Mangel hatte vor Leistungserbringung durch DWH erkannt werden müssen.
7. Bei Garantien/Gewährleistung beschränkt sich jeder Anspruch nur auf die durch den Hersteller zugesagten Garantieleistungen.

 

§ 7 Eigentumsvorbehaltssicherung
1. Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zur vollständigen Begleichung des Kaufpreises und aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung mit dem Käufer vor (Erweiteter Eigentumsvorbehalt). Bei rechtswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch uns liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.
2. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall.
3. Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden wird stets für uns vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das Gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache.
4. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der
Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Kunde uns anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Kunde verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns.
5. Der Kunde tritt uns die Forderungen zur Sicherung unserer Forderungen gegen ihn ab, die durch die Verbindung der Kaufsache mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an.
6. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.

 

§ 8 Datenschutz
Wir sind berechtigt, sämtliche Daten über den Vertragspartner, die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung stehen, zum Zwecke der Vertragsdurchführung unter Beachtung der Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes elektronisch zu speichern und zu verarbeiten.

 

§ 9 Schlussbestimmungen
1. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser Bestimmungen
ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen berührt.
2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des Unkaufrechts ist ausgeschlossen.
3. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.

Dezember 2011

 

 

Im Falle von Streitigkeiten aus mit unserer Firma

Dachwerker Hamburg  geschlossenen Verträgen findet gegenüber Verbrauchern das Verfahren zur Beilegung von Verbraucherstreitigkeiten nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) nicht statt.

 
 

 

 

 



Steuernummer

51/221/01632




Aufsichtsbehörde
Handwerkskammer Hamburg